Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag ist eine spezielle Form eines Tarifvertrags. Er wird zwischen den Tarifpartnern, in der Regel einer Gewerkschaft und den jeweiligen Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. In der Regel enthält ein Manteltarifvertrag keine konkreten Vergütungshöhen oder Einteilungen in Gehalts- oder Lohngruppen, sondern langfristigere Vereinbarungen. Beispiele hierfür sind Kündigungs- und Einstellungsbestimmungen, Urlaub, Arbeitszeit, Regelung bei Krankheit, Zuschläge, Arbeitsbedingungen oder ähnliches. Normalerweise haben Manteltarifverträge längere Laufzeiten als normale Tarifverträge.

Ein bekanntes Beispiele für einen Manteltarifvertrag ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der inzwischen allerdings vom TVöD und vom TV-L abgelöst wird.




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