Gehaltstarifvertrag

Ein Gehaltstarifvertrag stellt eine besondere Form des Tarifvertrags dar. Darin wird die konkrete Höhe einer Vergütung für ein Arbeitsverhältnis festgelegt. Mit Hilfe eines Arbeitsbewertungsverfahren werden die unterschiedlichen Tätigkeiten in jeweilige Lohn- und Vergütungsgruppen eingeteilt. Teilweise wird die Höhe auch nach Betriebszugehörigkeit oder Berufsjahren eingestuft. Früher gab es bestimmte Leichtlohngruppen, die z.B. Frauen enthalten konnten, das ist in der Regel heute nicht mehr zulässig. Bei Berufsantritt wird jedes Arbeitsverhältnis mit Hilfe des Gehaltstarifvertrag in die entsprechende Vergütungsgruppe eingestuft. Tariflöhne sind in der Regel Mindestlöhne, nach unten darf in den meisten Fällen nicht abgewichen werden. So können Arbeitnehmer auf Jobsuche das Jobangebot sowie Lohn vom neuen Arbeitgeber oder in der Jobbörse schon im voraus vergleichen. So können die Jobsuchenden überlegen, ob sich evt. eine Umschulung, Lehrgang oder Weiterbildung machen, um dann doch ein anderes Berufsbild auszuüben.




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