ArbeitslosengeldDas Arbeitslosengeld ist eine Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Diese wird im Falle von Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Das Arbeitslosengeld, umgangssprachlich auch als ALG 1 bezeichnet, muss vom ALG 2, auch bekannt als Harzt 4 oder Arbeitslosengeld 2, unterschieden werden. Das ALG 2 ist eine Grundsicherung für Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Gehalt, Vermögen oder anderen Hilfen, unter anderem eben auch durch Arbeitslosengeld 1, gedeckt werden kann.Voraussetzung für Arbeitslosengeld bei Arbeitnehmern ist der Eintritt der Arbeitslosigkeit, die Meldung bei der Agentur für Arbeit sowie mindestens 365 beitragspflichtige Tage innerhalb der letzten 2 Jahre. Weiters muss sich der Arbeitslose auf Jobsuche begeben, sowie Jobangebote der Agentur für Arbeit für sich berücksichtigen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bemessungsentgelt, dieses entspricht dem Durchschnitt des täglichen beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, welches im Bemessungszeitraum bezogen wurde. Das Bemessungsentgelt abzüglich Sozialversicherung, Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag bilden das Nettoentgelt. Dies entspricht bei Arbeitslosen mit Kindern 67%, für andere 60% des Nettoentgelts. Die Höhe ist also vom Nettogehalt des Arbeitnehmers während des Bemessungszeitraumes abhängig. Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld ist zeitlich beschränkt, und richtet sich nach Alter und der Anzahl der eingezahlten Beiträge. Ein Arbeitnehmer, der mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt hat, hat maximal Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer ist bis zu 32 Monaten möglich. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Agentur für Arbeit. Fotos: © Anne Katrin Figge, Angie Lingnau - Fotolia.com - Datenschutzerklärung Jetzt Ihren Kredit kostenlos beantragen Erfolgreiche SEO Beratung von ErsteSeite.com Ihr Zahnarzt in München hilft Ihnen kompetent bei Zahnschmerzen. Immobilien Makler: Bratek Immobilien aus Stuttgart ist schnell & günstig Wellnessurlaub - Skigebiete - Sitzpläne - Gehaltsrechner |